Direktvermarktung: Regulatorikhölle oder Rettungsanker?

Experteninterview – 21. Mai 2026

Was passiert mit Solarstrom, wenn die EEG-Vergütung ausläuft? Flavia Röhrs, Expertin für Direktvermarktung beim bne, erklärt im Interview, warum Direktvermarktung ab 2027 für neue PV-Anlagen zentral wird, weshalb sie für Kleinanlagen heute noch kaum funktioniert und welche politischen Stellschrauben jetzt dringend gedreht werden müssen. Ein nüchterner Blick auf Chancen, Hürden und die Gefahr, wertvollen Solarstrom ungenutzt zu lassen.

Frau Röhrs, warum sollten wir uns für Direktvermarktung interessieren?

Da die EEG-Vergütung ab 2027 voraussichtlich enden wird, sollten sich alle dafür interessieren, die vorhaben sich künftig eine PV-Anlage aufs Dach zu bauen. Die Direktvermarktung wird alle neuen Solaranlagen bis 25 kW betreffen. Ausgenommen sind lediglich Balkonsolaranlagen. Das alte System des „produce and forget“, mit dem der überschüssige ins Netz eingespeiste Solarstrom pauschal nach EEG vergütet und von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse vermarktet wurde, kommt an sein Ende.

Was genau versteht man eigentlich unter der Direktvermarktung von Solarstrom?

Direktvermarktung bedeutet im Kern, dass Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) nicht mehr über eine feste Einspeisevergütung vergütet, sondern aktiv über die Strombörse verkauft wird – so wie es bei großen Freiflächen-PV-Anlagen seit Jahren üblich ist. Für eine Privatperson mit einer kleinen EE-Anlage ist die Direktvermarktung an der Börse aus finanzieller und wirtschaftlicher Sicht unmöglich. Dienstleister können die Direktvermarktung des Stroms der Anlagenbetreiber übernehmen.

Lohnt sich die Direktvermarktung bei kleinen Anlagen?

Üblicherweise erhält der Anlagenbetreiber vom Dienstleister den jeweiligen Marktwert für jede kWh Strom. Direktvermarkter übernehmen alle Risiken der Vermarktung, dazu zählen Prognoseabweichungen oder auch der Ausfall der Anlage. Dafür nehmen sie eine Gebühr von typischerweise 50 Euro im Monat, plus eine einmalige Einrichtungsgebühr von rund 200 Euro. Hinzu kommen die Einrichtung und die Kosten für einen Smart Meter, die allerdings mit 30 Euro im Jahr überschaubar sind.

Zurzeit lohnt es sich weder für Direktvermarkter, kleine PV-Anlagen mit ihren geringen Strommengen zu vermarkten, noch lohnt es sich für Anlagenbetreiber in die Direktvermarktung zu wechseln. Der Markt ist derzeit quasi nicht existent.

Ja, eine Alternative ist der sogenannte Prosumervermarkter. In diesem Fall ist ebenfalls ein Smart Meter nötig. Außerdem muss die Bilanzierung des Kunden vom Standardlastprofil auf die viertelstündliche Bilanzierung umgestellt werden. Ist beides umgesetzt, dann beliefern Stromanbieter einen Kunden und nehmen ihm seinen überschüssigen Strom ab. Das lohnt sich schon heute für Kunden, die neben der PV-Anlage noch einen Speicher haben. Sie können dann – auch heute schon – Strom einspeisen, wenn der Börsenstrompreis hoch ist und einspeichern oder verbrauchen, wenn er niedrig ist. Der Prosumervermarkter kümmert sich also sowohl um den Stromverkauf als auch um die Lieferung.

Was muss konkret passieren, damit Direktvermarktung für Kleinanlagen überhaupt massentauglich wird?

Die Direktvermarktung von kleinen PV-Anlagen mit angebundenem Speicher ist grundsätzlich eine wirtschaftlich attraktive Variante, weil hierdurch – anders als in der Einspeisevergütung – auch die Speicher Erträge durch Flexibilität erwirtschaften können. Sie können die solare Einspeisespitze mittags einspeichern und abends, wenn alle nach Hause kommen und kochen, diese wieder ausspeisen und teuer verkaufen. Damit Anlagen in die Direktvermarktung und die vollständig flexible Vermarktung des Speichers wechseln können, muss ein komplexer Prozess durchlaufen werden. Dabei sind Anlagenbetreiber und Direktvermarkter auf die Mitarbeit des jeweiligen Verteilnetzbetreibers (VNB) angewiesen. Hierbei sind sechs Prozessschritte regelmäßig der Grund für massive Verzögerungen.

  1. Ein Messstellenbetreiber muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) einbauen
  2. Der Netzbetreiber muss die Bilanzierung der Einspeisung umstellen auf Viertelstundenwerte
  3. Der Anlagenbetreiber muss den Speicher zur Einspeisung anmelden. Das gilt insbesondere, wenn der Speicher ursprünglich als reiner Eigenverbrauchsspeicher ohne Netzeinspeisung angemeldet wurde. Hierfür braucht er heute regelmäßig eine Unterschrift des Installateurs auf Papier, der die Anlage gebaut hat.
  4. Der VNB muss eine Marktlokations-ID (MaLo-ID) generieren und an den Messstellenbetreiber übermitteln.
  5. Der Direktvermarkter muss die Anlage zur Direktvermarktung beim VNB anmelden. Dieser muss die Direktvermarktung vor Start bestätigen.
  6. Der VNB muss die Bilanzierung des Netzbezugs auf Viertelstundenwerte umstellen, damit der Speicher seine volle Flexibilität nutzen kann.

Bis eine Anlage in die Direktvermarktung wechseln kann, vergehen bis zu 12 Monate mit entsprechenden Einnahmeverlusten.

Nein, geplant sind derzeit drei Möglichkeiten für neue PV-Anlagen: Sie werden voraussichtlich wählen können zwischen Nulleinspeisung, Netzbetreiberabnahme und Direktvermarktung. Bei der Nulleinspeisung nutzen Sie den Strom Ihrer PV-Anlage ausschließlich selbst und speisen nichts ins Netz ein. Bei der Netzbetreiberabnahme verschenken Sie den Strom praktisch an den Netzbetreiber. Im Fall der Direktvermarktung brauchen sie einen Smart Meter und müssen viertelstündlich bilanziert werden mit allen genannten Herausforderungen.

Langfristig sollte geprüft werden, ob nicht auch ein Marktzugang und eine Bilanzierung ganz ohne Mitwirkung der 860 VNB über eine zentrale Stelle ermöglicht werden kann. Dies ist jedoch bis Ende 2026 nicht umsetzbar. Kurzfristig plädieren wir daher dafür, zunächst die bestehenden Prozesse durch eine ambitionierte Frist und eine Sanktion bei Nichteinhaltung zu stärken.

Erstens ist die MaLo-ID die zentrale Identifikationsnummer im Energiesystem, auf der viele nachfolgende Prozesse aufbauen. Fehlt sie, können diese nicht starten. So auch nicht die Direktvermarktung. Die Bereitstellung der Marktlokations-ID darf seit der letzten EEG-Novelle nur noch 4 Wochen dauern, das muss auch in der Praxis Realität werden.

Zweitens sollte eine Anwendungshilfe von BDEW, Anwenderverbänden und BNetzA sicherstellen, dass die Prozesse auf dem Weg zur Marktkommunikation von allen 860 VNB einheitlich ausgelegt und gelebt werden. Das betrifft insbesondere das Zusammenspiel für die sofortige Umstellung der Bilanzierungsverfahren für Einspeisung und Entnahme nach Einbau eines intelligenten Messsystems.

Drittens sollte jeder VNB die Anmeldung von Speichern zur Einspeisung über sein Netzanschlussportal digital anbieten. Nur so können diese im Sommer morgens entleert werden, um verlässlich die Mittagsspitze einspeichern zu können.

Viertens braucht es eine effektive Umsetzung der bereits bestehenden Prozesse durch die Verteilnetzbetreiber. Wenn die vorgeschlagenen und bestehenden Fristen vom VNB nicht eingehalten werden, dann muss der Anlagenbetreiber mit einer fixen pauschalierten Schadensersatzzahlung rechnen können. Genau wie in anderen Schadensersatzfällen des Massengeschäfts – etwa bei Flugausfällen und -verspätungen – ist es ihm nicht zumutbar, seinen Schaden individuell einzuklagen. Stattdessen muss der Gesetzgeber den dadurch entstehenden Schaden pauschaliert regeln und dem Anlagenbetreiber einen entsprechenden Anspruch geben – zusätzlich zur ohnehin zu zahlenden Einspeisevergütung. Wir rechnen damit, dass nur dies die notwendige disziplinierende Wirkung auf die VNB haben wird.

Ich denke, zunächst wird das Segment der Dach-PV einbrechen. Aber Stück für Stück sollte die Direktvermarktung für Kleinanlagen einfacher werden und der Markt an Attraktivität gewinnen. Bis dahin werden die Bürger einerseits in Balkonsolar und eventuell Balkonspeicher investieren und auf der anderen Seite in Komplettlösungen wie PV-Anlage + Speicher oder PV-Anlage + Wallbox + E-Auto. Das ist aber alles davon abhängig, ob die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen so sein werden, dass sich ein Markt etablieren kann. Ansonsten werden Neuanlagen in die Nulleinspeisung gehen und Strom wird weggeworfen, der evtl. grade beim Nachbarn gebraucht würde. Das wäre die schlechteste Entwicklung.

Bestandsanlagen haben nichts zu befürchten, für sie gilt der Bestandsschutz.

Für reine PV-Anlagen wird es besser sein, in der EEG-Vergütung zu bleiben, aber für Anlagen mit Speicher lohnt es sich schon. Es ist aber mit Aufwand und langen Wartezeiten verbunden. Als bne setzen wir uns dafür ein, dass sich das ändert.

Die EEG-Förderung war ein Segen für die Energiewende und von daher ein sehr sinnvolles Instrument. Ihre plötzliche Abschaffung, ohne dass die Alternativen funktionieren, ist deswegen ein grober politischer Fehler. Für das Solarhandwerk ist es eine Katastrophe. Wir setzen uns für eine Übergangsvergütung, die langsam abschmilzt, ein, bis die Netzbetreiber ihre Prozesse soweit umgestellt und digitalisiert haben, dass Direktvermarktung, dynamische Stromtarife und netzaktive Speicher eine einfache und attraktive Lösung darstellen.

Wenn man Menschen eine Möglichkeit nimmt, dann muss man eine Alternative schaffen. Wenn Frau Reiche die Energiewende befürwortet, muss sie die Direktvermarktung gangbar machen. Grade ist das noch nicht der Fall. Ein Direktvermarkter-Tarif müsste so etabliert sein, dass er sich wie ein Stromtarif einfach bei Verifox finden lässt.

Ein zügiges Einbauen von Smart Metern, die viertelstündlich bilanziert werden, die zügige Bereitstellung der Malo-ID und deutschlandweit einheitliche Abläufe beim Wechsel und der Anmeldung in die Direktvermarktung bei den Netzbetreibern.

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